Das Kinderschutzkonzept des Tennisclub Breitscheid

Unser Kinderschutzkonzept zum Download

Die Aktualität des Themas Kinderschutz ist in den letzten Jahren nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in der Gesellschaft gestiegen. Im Hinblick auf das Kindeswohl und den Schutz von Kindern und Heranwachsenden müssen sich Vereine mit Fragen zu missbräuchlichem Verhalten und möglichen Gefährdungssituationen auseinandersetzen.

Sportvereine tragen eine besondere Verantwortung dafür, dass sich Sportler*innen jederzeit sicher und unterstützt fühlen. Um diese Sicherheit besonders für Kinder zu gewährleisten, ist es essenziell, dass Schutzkonzepte zum Schutz vor sexualisierten und personellen Grenzverletzungen, Gewalt und (Macht-) Missbrauch entwickelt und umgesetzt werden. 

 

Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in NRW bei der Abwehr der Kinderwohlgefährdung auf der Grundlage von §8 SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. 

 

Daher ist ein Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen sowie zur Kooperation der zuständigen Instanzen notwendig, um Handlungssicherheit für die Mitarbeitenden und Mitglieder zu erreichen und Kinder bestmöglich zu schützen. 

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Schutzkonzept des TuS Breitscheid 1972 p
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