ab Donnerstag, 13.01.2022, wird die Coronaschutzverordnung erneut angepasst. Demnach gilt im Indoor-Sport dann vorerst folgendes:
Die 2G+ Regel hat weiterhin Bestand, jedoch entfällt die zusätzliche Testpflicht für Personen, die über eine wirksame (Booster-)Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren (d.h. vor der Infektion wurde mindestens zweimal geimpft).
Bei einer überstandenen Infektion ohne vorherige Impfung gilt weiterhin „2G+“.
Alle anderen müssen weiterhin einen Schnelltest (nicht älter als 24Std) oder einen aktuellen PCR Test (nicht älter als 48 Std) bei sich führen.
Regelungen für Kinder und Jugendliche:#Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche:
- Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
- Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
- Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
Diese 2G+ Regel findet nun auch in unserer Gastronomie Anwendung.
Wir danken Euch, dass Ihr uns bei der Umsetzung bislang so gut unterstützt habt.
Sportliche Grüße
Euer Vorstand